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	<title>Häufig gestellte Fragen-Archiv - IBR Brandschutz Renckly</title>
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	<description>Brände vorbeugen, heißt Brandschutz planen</description>
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	<title>Häufig gestellte Fragen-Archiv - IBR Brandschutz Renckly</title>
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		<title>Häufig gestellte Frage: Nach welchen Normen müssen Feuerwehrpläne und Laufkarten erstellt werden?</title>
		<link>https://www.ibr-brandschutz.de/haeufig-gestellte-frage-nach-welchen-normen-muessen-feuerwehrplaene-und-laufkarten-erstellt-werden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Tom Kellersohn]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 21 Aug 2020 12:27:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Es existiert zwar eine Norm für Feuerwehrpläne (DIN 14095) und Feuerwehr-Laufkarten (DIN 14675), aber die meisten Brandschutzdienststellen verfahren nach ihren eigenen Gestaltungsrichtlinien beziehungsweise nach ihren Anschluss- oder Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ibr-brandschutz.de/haeufig-gestellte-frage-nach-welchen-normen-muessen-feuerwehrplaene-und-laufkarten-erstellt-werden/">Häufig gestellte Frage: Nach welchen Normen müssen Feuerwehrpläne und Laufkarten erstellt werden?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ibr-brandschutz.de">IBR Brandschutz Renckly</a>.</p>
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				<div class="et_pb_text_inner"><p>ANTWORT: Es existiert zwar eine Norm für Feuerwehrpläne (DIN 14095) und Feuerwehr-Laufkarten (DIN 14675), aber die meisten Brandschutzdienststellen verfahren nach ihren eigenen Gestaltungsrichtlinien beziehungsweise nach ihren Anschluss- oder Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen.</p>
<p>Bevor Feuerwehrpläne und Laufkarten erstellt werden, muss daher eine Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle erfolgen. Hier ist zu klären, in welcher Form die Feuerwehrunterlagen erstellt werden müssen, da die meisten Brandschutzdienststellen ihre eigenen Gestaltungsrichtlinien und Aufschaltbedingung für Brandmeldeanlagen haben. Für unsere Kunden und Interessierte beispielsweise aus Pforzheim, Bretten, Karlsruhe, Sinsheim, dem Enzkreis und darüber hinaus übernehmen wir das gerne!</p>
<p><em><strong>Wir von IBR kümmern uns um die sachgerechte Erstellung Ihrer Feuerwehrpläne und Laufkarten und die Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle. <a href="/kontakt">Sprechen Sie uns an.</a><br /> </strong></em></p></div>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.ibr-brandschutz.de/haeufig-gestellte-frage-nach-welchen-normen-muessen-feuerwehrplaene-und-laufkarten-erstellt-werden/">Häufig gestellte Frage: Nach welchen Normen müssen Feuerwehrpläne und Laufkarten erstellt werden?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ibr-brandschutz.de">IBR Brandschutz Renckly</a>.</p>
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		<title>Häufig gestellte Frage: Müssen die neuen Sicherheitszeichen nach ASR A1.3 (2013) und DIN EN ISO 7010 im Unternehmen umgesetzt bzw. angepasst werden?</title>
		<link>https://www.ibr-brandschutz.de/haeufig-gestellte-frage-muessen-die-neuen-sicherheitszeichen-nach-asr-a1-3-2013-und-din-en-iso-7010-im-unternehmen-umgesetzt-bzw-angepasst-werden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Tom Kellersohn]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Jun 2020 10:18:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://ibr-brandschutz.kaundvau.com/?p=2031</guid>

					<description><![CDATA[<p>Grundsätzlich wurden mit der Änderung der ASR A1.3 im März 2013 die neuen, europaweit gültigen Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010 eingeführt und stellen somit den Stand der Technik dar. Möchte ein Unternehmen die alte Beschilderung am Objekt und die Piktogramme innerhalb der Flucht- und Rettungspläne nicht auf die neue Norm anpassen, dann muss das innerhalb einer Gefährdungsanalyse bewertet und dokumentiert werden. In Gebäuden, in denen sich viele ortsfremde Personen aufhalten (beispielsweise in öffentlichen Gebäuden), sollten immer die aktuellen Sicherheitszeichen und Beschilderungen verwendet werden.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ibr-brandschutz.de/haeufig-gestellte-frage-muessen-die-neuen-sicherheitszeichen-nach-asr-a1-3-2013-und-din-en-iso-7010-im-unternehmen-umgesetzt-bzw-angepasst-werden/">Häufig gestellte Frage: Müssen die neuen Sicherheitszeichen nach ASR A1.3 (2013) und DIN EN ISO 7010 im Unternehmen umgesetzt bzw. angepasst werden?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ibr-brandschutz.de">IBR Brandschutz Renckly</a>.</p>
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				<div class="et_pb_text_inner"><p>ANTWORT: Grundsätzlich wurden mit der Änderung der ASR A1.3 im März 2013 die neuen, europaweit gültigen Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010 eingeführt und stellen somit den Stand der Technik dar. Möchte ein Unternehmen die alte Beschilderung am Objekt und die Piktogramme innerhalb der Flucht- und Rettungspläne nicht auf die neue Norm anpassen, dann muss das innerhalb einer Gefährdungsanalyse bewertet und dokumentiert werden. In Gebäuden, in denen sich viele ortsfremde Personen aufhalten (beispielsweise in öffentlichen Gebäuden), sollten immer die aktuellen Sicherheitszeichen und Beschilderungen verwendet werden.</p>
<p><strong>Auf keinen Fall dürfen in einem Gebäude/Unternehmen die alten und neuen Sicherheitszeichen vermischt werden.</strong></p>
<p>Auch die Piktogramme in den Flucht- und Rettungsplänen müssen zur Beschilderung im Gebäude passen und dürfen nicht unterschiedlich sein.</p></div>
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				<div class="et_pb_text_inner"><p><strong></strong>Beispiele alte und neue Sicherheitszeichen</p></div>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.ibr-brandschutz.de/haeufig-gestellte-frage-muessen-die-neuen-sicherheitszeichen-nach-asr-a1-3-2013-und-din-en-iso-7010-im-unternehmen-umgesetzt-bzw-angepasst-werden/">Häufig gestellte Frage: Müssen die neuen Sicherheitszeichen nach ASR A1.3 (2013) und DIN EN ISO 7010 im Unternehmen umgesetzt bzw. angepasst werden?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ibr-brandschutz.de">IBR Brandschutz Renckly</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Häufig gestellte Frage: Müssen Feuerwehrpläne und Flucht- und Rettungspläne nach zwei Jahren neu erstellt werden?</title>
		<link>https://www.ibr-brandschutz.de/haeufig-gestellte-frage-muessen-feuerwehrplaene-und-flucht-und-rettungsplaene-nach-2-jahren-neuerstellt-werden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Tom Kellersohn]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Jan 2020 19:17:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://ibr-brandschutz.kaundvau.com/?p=588</guid>

					<description><![CDATA[<p>Nein, das ist nicht erforderlich. Allerdings müssen die Pläne spätestens alle zwei Jahre durch eine sachkundige Person überprüft und, wenn nötig, auf den aktuellen Stand gebracht werden.</p>
<p>Für die Flucht und Rettungspläne ergibt sich diese Forderung aus der DGUV 9 (§ 20) – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz. Danach hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der bestimmungsgemäße Einsatz und ordnungsgemäße Zustand der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre, geprüft wird. Hierzu zählen auch die Flucht- und Rettungspläne.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ibr-brandschutz.de/haeufig-gestellte-frage-muessen-feuerwehrplaene-und-flucht-und-rettungsplaene-nach-2-jahren-neuerstellt-werden/">Häufig gestellte Frage: Müssen Feuerwehrpläne und Flucht- und Rettungspläne nach zwei Jahren neu erstellt werden?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ibr-brandschutz.de">IBR Brandschutz Renckly</a>.</p>
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				<div class="et_pb_text_inner"><h3>ANTWORT: <span style="color: #808080;">Nein, das ist nicht erforderlich.</span></h3>
Allerdings müssen die Pläne spätestens alle zwei Jahre durch eine sachkundige Person überprüft und, wenn nötig, auf den aktuellen Stand gebracht werden.

Für die Flucht und Rettungspläne ergibt sich diese Forderung aus der DGUV 9 (§ 20) – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz. Danach hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der bestimmungsgemäße Einsatz und ordnungsgemäße Zustand der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre, geprüft wird. Hierzu zählen auch die Flucht- und Rettungspläne.</div>
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				<div class="et_pb_text_inner"><p>Ebenso wird innerhalb der DIN ISO 23601 (Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne) im Abschnitt 10 erwähnt, dass die Pläne in regelmäßigen Zeitabständen geprüft werden müssen.</p>
<p>Für die Feuerwehrunterlagen ist diese Forderung innerhalb der DIN 14095 verankert. Im Abschnitt 4 wird hier angegeben, dass Feuerwehrpläne ständig auf dem aktuellen Stand gehalten werden müssen und der Betreiber die Feuerwehrpläne mindestens alle zwei Jahre durch eine sachkundige Person überprüfen lassen muss.</p>
<p>Werden die Unterlagen nicht auf dem aktuellen Stand gehalten, kann dies im Brandfall zu fatalen Fehleinschätzungen der Rettungskräfte führen. Aber auch die Beschäftigten oder Besucher eines Objektes müssen sich auf den aktuellen Stand der Flucht- und Rettungspläne oder die richtige Position von Feuerlöscheinrichtungen verlassen können.</p>
<p><em><strong>Wir von IBR übernehmen gerne die sachgerechte Prüfung Ihrer Unterlagen. <a href="/kontakt">Sprechen Sie uns an.</a></strong></em></p></div>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.ibr-brandschutz.de/haeufig-gestellte-frage-muessen-feuerwehrplaene-und-flucht-und-rettungsplaene-nach-2-jahren-neuerstellt-werden/">Häufig gestellte Frage: Müssen Feuerwehrpläne und Flucht- und Rettungspläne nach zwei Jahren neu erstellt werden?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ibr-brandschutz.de">IBR Brandschutz Renckly</a>.</p>
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