ANTWORT: Grundsätzlich wurden mit der Änderung der ASR A1.3 im März 2013 die neuen, europaweit gültigen Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010 eingeführt und stellen somit den Stand der Technik dar. Möchte ein Unternehmen die alte Beschilderung am Objekt und die Piktogramme innerhalb der Flucht- und Rettungspläne nicht auf die neue Norm anpassen, dann muss das innerhalb einer Gefährdungsanalyse bewertet und dokumentiert werden. In Gebäuden, in denen sich viele ortsfremde Personen aufhalten (beispielsweise in öffentlichen Gebäuden), sollten immer die aktuellen Sicherheitszeichen und Beschilderungen verwendet werden.

Auf keinen Fall dürfen in einem Gebäude/Unternehmen die alten und neuen Sicherheitszeichen vermischt werden.

Auch die Piktogramme in den Flucht- und Rettungsplänen müssen zur Beschilderung im Gebäude passen und dürfen nicht unterschiedlich sein.

Beispiele alte und neue Sicherheitszeichen