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	<title>denkmalgeschützte Gebäude-Archiv - IBR Brandschutz Renckly</title>
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	<description>Brände vorbeugen, heißt Brandschutz planen</description>
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	<title>denkmalgeschützte Gebäude-Archiv - IBR Brandschutz Renckly</title>
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		<title>Brandschutz bei Umbau und Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden – Teil 2: Brandwände</title>
		<link>https://www.ibr-brandschutz.de/brandschutz-bei-umbau-und-sanierung-von-denkmalgeschuetzten-gebaeuden-teil-2-brandwaende/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Tom Kellersohn]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Jan 2025 09:00:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Innere Brandwände sind baurechtlich für die Unterteilung von größeren Gebäuden in Brandabschnitte < 40 m erforderlich. Äußere Brandwände als Gebäudeabschlusswände sind dagegen immer dann erforderlich, wenn baurechtlich geforderte Abstände zur Grundstücksgrenze oder zu bestehenden oder zukünftigen Gebäuden nicht eingehalten werden können.
</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ibr-brandschutz.de/brandschutz-bei-umbau-und-sanierung-von-denkmalgeschuetzten-gebaeuden-teil-2-brandwaende/">Brandschutz bei Umbau und Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden – Teil 2: Brandwände</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ibr-brandschutz.de">IBR Brandschutz Renckly</a>.</p>
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				<div class="et_pb_text_inner"><p>Innere Brandwände sind baurechtlich für die Unterteilung von größeren Gebäuden in Brandabschnitte &lt; 40 m erforderlich. Äußere Brandwände als Gebäudeabschlusswände sind dagegen immer dann erforderlich, wenn baurechtlich geforderte Abstände zur Grundstücksgrenze oder zu bestehenden oder zukünftigen Gebäuden nicht eingehalten werden können. Die erforderlichen Abstände können den jeweiligen Landesbauordnungen entnommen werden.</p></div>
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				<div class="et_pb_text_inner"><p>Zwar genießen rechtmäßig errichtete Objekte mit einer offiziellen Baugenehmigung im Normalfall Bestandsschutz, dies gilt aber nur solange das Objekt nicht wesentlich verändert oder einer anderen Nutzung zugeführt wird. Tritt dieser Tatbestand ein, dann können auch nachträglich Brandschutzanpassungen an bestehenden Gebäuden gefordert werden. Gerade ältere und unter Denkmalschutz stehende Gebäude sind sehr häufig in einer verdichteten Bebauung eingebettet beziehungsweise eng an die Grundstücksgrenze herangebaut, so dass hier beim Erlöschen des Bestandsschutzes (Gründe dafür wurden bereits genannt) gegebenenfalls äußere Brandwände zum Schutz des Nachbarn erforderlich werden können.</p></div>
			</div><div class="et_pb_module et_pb_text et_pb_text_2  et_pb_text_align_left et_pb_bg_layout_light">
				
				
				
				
				<div class="et_pb_text_inner">Die Brandschutzqualität ist an die Gebäudeklasse des Objektes geknüpft und kann den jeweiligen Landesbauordnungen entnommen werden. Festzuhalten bleibt dabei allerdings, dass diese Wände aus baurechtlicher Sicht abweichend zu den inneren Brandwänden keine Öffnungen (beispielsweise Fenster) aufweisen dürfen. Sollte dies dennoch geplant werden, dann nur über eine Abweichung mit entsprechender Kompensationsmaßnahme.</div>
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				<div class="et_pb_text_inner"><h2>Beispiel aus unseren aktuellen Projekten</h2>
<p>Die im nachfolgenden Bild dargestellte denkmalgeschützte Scheune aus der frühen Neuzeit sollte im Einvernehmen mit dem Denkmalschutz in ein Mehrfamilienhaus umgebaut werden. Aufgrund der Nutzungsänderung konnte hier kein Bestandsschutz geltend gemacht werden, so dass äußere Brandwände erforderlich waren. Das Nachbargebäude verfügt bereits über eine öffnungslose äußere Brandwand (siehe im Bild rechts). Die zu treffenden Brandschutzmaßnahmen wurden mit dem Architektenbüro, dem Bauherren, der Denkmalschutz- und Baurechtsbehörde abgestimmt und im individuellen Brandschutzkonzept thematisiert sowie in den Brandschutzplänen visualisiert. </p></div>
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				<div class="et_pb_text_inner"><p>Bild: Hintere Ansicht einer denkmalgeschützten Scheune (links im Bild – im bisherigen Zustand vor den Umbaumaßnahmen). Das rechts im Bild dargestellte Mehrfamilienhaus wurde bis an die Grundstücksgrenze herangebaut und besitzt bereits eine Brandwand.</p></div>
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				<div class="et_pb_text_inner"><p><em><strong>Wir von IBR erstellen Ihnen gerne ein individuelles Brandschutzkonzept oder unterstützen Sie bei der Umsetzung als Fachbauleiter Brandschutz. <a href="/kontakt">Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne bei der Umsetzung Ihres Projektes oder bei weiteren Fragen.</a><br /></strong></em></p></div>
			</div><div class="et_pb_button_module_wrapper et_pb_button_0_wrapper  et_pb_module  dbdb-icon-on-left dbdb-icon-on-hover-off">
				<a class="et_pb_button et_pb_button_0 et_pb_bg_layout_light" href="https://www.ibr-brandschutz.de/kontakt/" target="_blank" data-icon="">Kontakt</a>
			</div>
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			</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ibr-brandschutz.de/brandschutz-bei-umbau-und-sanierung-von-denkmalgeschuetzten-gebaeuden-teil-2-brandwaende/">Brandschutz bei Umbau und Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden – Teil 2: Brandwände</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ibr-brandschutz.de">IBR Brandschutz Renckly</a>.</p>
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		<item>
		<title>Brandschutz bei Umbau und Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden – Teil 2: Der zweite Rettungsweg und historische Fenster</title>
		<link>https://www.ibr-brandschutz.de/brandschutz-bei-umbau-und-sanierung-von-denkmalgeschuetzten-gebaeuden-teil-2-der-zweite-rettungsweg-und-historische-fenster/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Tom Kellersohn]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Nov 2024 08:00:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.ibr-brandschutz.de/?p=2914</guid>

					<description><![CDATA[<p>Für jede Nutzungseinheit (wie z.B. Wohnungen, Läden, Büroeinheiten) mit Aufenthaltsräumen in einem Gebäude sind im Normalfall zwei Rettungswege erforderlich. Ist der erste Rettungsweg über einen Sicherheitstreppenraum (hauptsächlich in Hochhäusern) in den Feuer und Rauch nicht eindringen sichergestellt, dann kann der zweite Rettungsweg entfallen. Der erste Rettungsweg ist dabei immer baulich (z.B. ebenerdiger Ausgang ins Freie oder über notwendige Treppen in Geschosse, die nicht ebenerdig liegen) herzustellen. Der zweite Rettungsweg kann entweder ebenfalls baulich (weitere notwendige Treppe) oder aber über Rettungsgeräte der Feuerwehr im Brandschutzkonzept nachgewiesen werden. Hierbei ist allerdings gerade in denkmalgeschützten Gebäuden zu berücksichtigen, dass die vorhandenen Fenster (Anleiterstellen der Feuerwehr) meist nicht den heutigen Anforderungen (abweichende Abmessungen) an Rettungsfenster entsprechen. </p>
<p>Die Reihe wird wertvolle Einblicke und praktische Informationen liefern, wie historische Objekte vor Brandgefahren geschützt werden können, ohne ihren einzigartigen Charakter zu beeinträchtigen.</p>
<p>Unsere Experten im Bereich vorbeugender Brandschutz haben langjährige Erfahrung in der Sicherung von denkmalgeschützten Gebäuden und werden in den kommenden Beiträgen ihr Wissen mit Ihnen teilen.<br />
Vorbeugender Brandschutz: Eine Herausforderung im historischen Kontext</p>
<p>Der Erhalt von denkmalgeschützten Gebäuden erfordert ein besonderes Augenmerk auf Brandschutzmaßnahmen, um die historische Integrität zu bewahren und gleichzeitig moderne Sicherheitsstandards zu erfüllen. In dieser Beitragsreihe werden wir folgende Themen behandeln:</p>
<p>Anforderungen und Vorschriften: Differenzen zwischen Brandschutz für historische und moderne Gebäude sowie relevante Gesetze.</p>
<p>Materialwahl: Einfluss von Baumaterialien auf Brandschutz und innovative Lösungen.</p>
<p>und vieles mehr.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ibr-brandschutz.de/brandschutz-bei-umbau-und-sanierung-von-denkmalgeschuetzten-gebaeuden-teil-2-der-zweite-rettungsweg-und-historische-fenster/">Brandschutz bei Umbau und Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden – Teil 2: Der zweite Rettungsweg und historische Fenster</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ibr-brandschutz.de">IBR Brandschutz Renckly</a>.</p>
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				<div class="et_pb_text_inner">Für jede Nutzungseinheit (wie z.B. Wohnungen, Läden, Büroeinheiten) mit Aufenthaltsräumen in einem Gebäude sind im Normalfall zwei Rettungswege erforderlich. Ist der erste Rettungsweg über einen Sicherheitstreppenraum (hauptsächlich in Hochhäusern) in den Feuer und Rauch nicht eindringen sichergestellt, dann kann der zweite Rettungsweg entfallen. Der erste Rettungsweg ist dabei immer baulich (z.B. ebenerdiger Ausgang ins Freie oder über notwendige Treppen in Geschosse, die nicht ebenerdig liegen) herzustellen. Der zweite Rettungsweg kann entweder ebenfalls baulich (weitere notwendige Treppe) oder aber über Rettungsgeräte der Feuerwehr im Brandschutzkonzept nachgewiesen werden. Hierbei ist allerdings gerade in denkmalgeschützten Gebäuden zu berücksichtigen, dass die vorhandenen Fenster (Anleiterstellen der Feuerwehr) meist nicht den heutigen Anforderungen (abweichende Abmessungen) an Rettungsfenster entsprechen. </div>
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				<div class="et_pb_text_inner">In Bestandsgebäuden gilt zwar grundsätzlich so lange der Bestandsschutz wie das Gebäude in seiner ursprünglichen Form genutzt wird (passiver Bestandsschutz). Werden an einem Objekt Anpassungen in begrenzter bzw. geringfügiger Art (z.B. denkmalpflegerische Maßnahmen oder Sanierung) durchgeführt, aber die bauzeitliche Struktur des Gebäudes und Nutzung bleibt bestehen, dann kann sich der Bauherr auf einen aktiven Bestandsschutz berufen. Bei einer wesentlichen Änderung (z.B. Dachausbau, Anpassung der Rettungswege, erhebliche Umstrukturierung des Grundrisses) oder Umnutzung des Objektes kann dies mit einem erhöhten brandschutztechnischen Anpassungsverlangen einhergehen. Meist wird in diesem Zusammenhang auch eine Stellungnahme eines Brandschutzsachverständigen zu einem bestimmten Sachverhalt oder ein komplettes Brandschutzkonzept von der Bauaufsichtsbehörde für das Bauvorhaben verlangt.</div>
			</div><div class="et_pb_module et_pb_text et_pb_text_8  et_pb_text_align_left et_pb_bg_layout_light">
				
				
				
				
				<div class="et_pb_text_inner"><h2>Beispiel aus unseren aktuellen Projekten</h2>
<p>Ein denkmalgeschütztes Wohngebäude inklusive angrenzender Scheune (Baujahr frühes 17. Jahrhundert) sollten jeweils in ein Mehrfamilienhaus umgebaut werden. Hier wurde für das Wohngebäude der Bestandsschutz geltend gemacht. Für die Umnutzung der Scheune (ehemals landwirtschaftliche Nutzung) in eines der beiden Mehrfamilienhäuser galt der Bestandsschutz allerdings nicht, so dass in Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde und dem Architektenbüro z.B. geprüft werden musste, inwieweit die heutigen Abmessungen der Rettungsfenster (2. Rettungsweg sollte über tragbare Leitern der Feuerwehr erfolgen) in die Gefache der denkmalgeschützten Fachwerkwände eingebaut werden konnten. Die entsprechenden Anforderungen und Abmessungen sind aus den jeweiligen Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer zu entnehmen.</p></div>
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				<div class="et_pb_text_inner"><p>Bild 1: Mindestmaße für Rettungsfenster beispielsweise nach der Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBOAVO)</p></div>
			</div>
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				<div class="et_pb_text_inner">Bild 2:	Mindestmaße für Rettungsfenster (Dachflächenfenster) beispielsweise nach der 	Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBOAVO)</div>
			</div>
			</div>
				
				
				
				
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				<div class="et_pb_text_inner"><p>Wenn Rettungsgeräte der Feuerwehr für den 2. Rettungsweg eingesetzt werden sollen, dann müssen dafür beispielsweise die entsprechenden Flächen (je nach Rettungsgerät sind dafür unterschiedliche Flächen zu berücksichtigen) zur Aufstellung vorhanden sein. Diese können entweder auf dem eigenen Grundstück oder auf öffentlichen Flächen (z.B. Straße) liegen und sind im Brandschutzkonzept zu thematisieren (textlich und planerisch). Bei engen Bebauungen wie es bei denkmalgeschützten Gebäuden häufig der Fall ist, kann dies eine erhebliche Sisyphusarbeit darstellen und sogar mit einer Umplanung des Gebäudes einhergehen.</p></div>
			</div><div class="et_pb_module et_pb_text et_pb_text_12  et_pb_text_align_left et_pb_bg_layout_light">
				
				
				
				
				<div class="et_pb_text_inner">Bei dem oben bereits erwähnten Projekt lag das Gebäude zwar einseitig an einer öffentlichen Straße, die anderen Gebäudeseiten lagen allerdings zum Teil nur wenige Meter von der Grundstücksgrenze entfernt und konnten somit nicht als Anleiterstellen für die abseits der Straße liegenden Wohnungen benutzt werden, da diese Flächen dann auf dem Nachbargrundstück hätten liegen müssen. Eine solche Maßnahme ist ohne Einverständnis des Nachbarn und zum Beispiel der Eintragung einer Baulast nicht möglich. Insofern mussten die Feuerwehrflächen durch eine Umgestaltung des Innenhofes (Schaffen von Freiflächen durch Umpositionierung der PKW-Stellplätze) auf dem eigenen Grundstück sichergestellt werden.</div>
			</div><div class="et_pb_module et_pb_text et_pb_text_13  et_pb_text_align_left et_pb_bg_layout_light">
				
				
				
				
				<div class="et_pb_text_inner">Der große Unterschied zwischen Neubauten und der brandschutztechnischen Anpassung von Bestandsobjekten (Denkmalschutz hin oder her) ist die Tatsache, dass die Objekte bereits in ihrer Struktur und der Peripherie (wie der Abstand zu anderen bestehenden Gebäuden oder zur Grundstücksgrenze) vorhanden sind und meist gewollt oder nicht brandschutztechnische Defizite gegenüber den heutigen Anforderungen aufweisen. Auch die Umsetzung ist meist schwieriger, da hierbei immer wieder brandschutztechnisch Detailfragen geklärt und abgestimmt werden müssen. Meist fordert die Baurechtsbehörde bei solchen Umbaumaßnahmen innerhalb der Brandschutzauflagen zur Baugenehmigung auch einen Fachbauleiter Brandschutz.</div>
			</div><div class="et_pb_module et_pb_text et_pb_text_14  et_pb_text_align_left et_pb_bg_layout_light">
				
				
				
				
				<div class="et_pb_text_inner"><p><em><strong>Wir von IBR erstellen Ihnen ein individuelles Brandschutzkonzept oder unterstützen Sie als Fachbauleiter Brandschutz. <br /><a href="/kontakt">Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne bei der Umsetzung Ihres Projektes oder bei weiteren Fragen.</a><br /></strong></em></p></div>
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				<a class="et_pb_button et_pb_button_1 et_pb_bg_layout_light" href="https://www.ibr-brandschutz.de/kontakt/" target="_blank" data-icon="">Kontakt</a>
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			</div>
				
				
				
				
			</div>
				
				
			</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ibr-brandschutz.de/brandschutz-bei-umbau-und-sanierung-von-denkmalgeschuetzten-gebaeuden-teil-2-der-zweite-rettungsweg-und-historische-fenster/">Brandschutz bei Umbau und Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden – Teil 2: Der zweite Rettungsweg und historische Fenster</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ibr-brandschutz.de">IBR Brandschutz Renckly</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Neue Serie: Brandschutz bei Umbau und Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden</title>
		<link>https://www.ibr-brandschutz.de/brandschutz-umbau-und-sanierung-von-denkmalgeschuetzten-gebaeuden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Tom Kellersohn]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Aug 2023 08:13:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.ibr-brandschutz.de/?p=2797</guid>

					<description><![CDATA[<p>Wir freuen uns, Ihnen unsere neueste Beitragsreihe vorstellen zu dürfen: Begleiten Sie unsere Brandschutzexperten während dem Prozess der Erstellung eines maßgeschneiderten Brandschutzkonzepts für ein denkmalgeschütztes Gebäude in Kürnbach im Landkreis Karlsruhe.</p>
<p>Die Reihe wird wertvolle Einblicke und praktische Informationen liefern, wie historische Objekte vor Brandgefahren geschützt werden können, ohne ihren einzigartigen Charakter zu beeinträchtigen.</p>
<p>Unsere Experten im Bereich vorbeugender Brandschutz haben langjährige Erfahrung in der Sicherung von denkmalgeschützten Gebäuden und werden in den kommenden Beiträgen ihr Wissen mit Ihnen teilen.<br />
Vorbeugender Brandschutz: Eine Herausforderung im historischen Kontext</p>
<p>Der Erhalt von denkmalgeschützten Gebäuden erfordert ein besonderes Augenmerk auf Brandschutzmaßnahmen, um die historische Integrität zu bewahren und gleichzeitig moderne Sicherheitsstandards zu erfüllen. In dieser Beitragsreihe werden wir folgende Themen behandeln:</p>
<p>Anforderungen und Vorschriften: Differenzen zwischen Brandschutz für historische und moderne Gebäude sowie relevante Gesetze.</p>
<p>Materialwahl: Einfluss von Baumaterialien auf Brandschutz und innovative Lösungen.</p>
<p>und vieles mehr.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ibr-brandschutz.de/brandschutz-umbau-und-sanierung-von-denkmalgeschuetzten-gebaeuden/">Neue Serie: Brandschutz bei Umbau und Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ibr-brandschutz.de">IBR Brandschutz Renckly</a>.</p>
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				<div class="et_pb_text_inner"><p>Wir freuen uns, Ihnen unsere neueste Beitragsreihe vorstellen zu dürfen: Begleiten Sie unsere Brandschutzexperten während dem Prozess der Erstellung eines maßgeschneiderten Brandschutzkonzepts für ein denkmalgeschütztes Gebäude in Kürnbach im Landkreis Karlsruhe.</p>
<p>Die Reihe wird wertvolle Einblicke und praktische Informationen liefern, wie historische Objekte vor Brandgefahren geschützt werden können, ohne ihren einzigartigen Charakter zu beeinträchtigen.</p>
<p>Unsere Experten im Bereich vorbeugender Brandschutz haben langjährige Erfahrung in der Sicherung von denkmalgeschützten Gebäuden und werden in den kommenden Beiträgen ihr Wissen mit Ihnen teilen.</p>
<h2>Vorbeugender Brandschutz: Eine Herausforderung im historischen Kontext</h2>
<p>Der Erhalt von denkmalgeschützten Gebäuden erfordert ein besonderes Augenmerk auf Brandschutzmaßnahmen, um die historische Integrität zu bewahren und gleichzeitig moderne Sicherheitsstandards zu erfüllen. In dieser Beitragsreihe werden wir folgende Themen behandeln:</p></div>
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						<div class="et_pb_blurb_description"><p><strong>Anforderungen und Vorschriften:</strong> Differenzen zwischen Brandschutz für historische und moderne Gebäude sowie relevante Gesetze.</p></div>
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						<div class="et_pb_blurb_description"><p><strong>Materialwahl:</strong> Einfluss von Baumaterialien auf Brandschutz und innovative Lösungen.</p></div>
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						<div class="et_pb_blurb_description"><p><strong>und vieles mehr.</strong></p></div>
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				<div class="et_pb_text_inner"><p>Wir sind fest davon überzeugt, dass diese Beitragsreihe nicht nur für Objektinhaber, Bauherren, Architekten und Ingenieure von Interesse sein wird, sondern auch für alle, die sich für den Schutz unseres kulturellen Erbes und die Verschmelzung von Tradition und Innovation interessieren.</p>
<p>Wir laden Sie herzlich dazu ein, diesen spannenden Prozess gemeinsam mit uns zu entdecken und mehr über den Brandschutz bei Umbau und Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden zu erfahren.</p>
<p>Unser bereits bestehender Blogbeitrag <a href="https://www.ibr-brandschutz.de/brandschutz-in-denkmalgeschutzten-gebauden/">&#8222;Brandschutz in denkmalgeschützten Gebäuden&#8220;</a> bietet ebefalls einen wertvollen Ausgangspunkt für unsere neue Reihe. Darin verrät er Ihnen typische Spannungsfelder die im Zusammenhang von Brandschutz bei denkmalgeschützten Objekten häufig auftreten können.</p></div>
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				<div class="et_pb_text_inner"><p><em><strong>Wir von IBR beantworten auch gerne jetzt schon Ihre Fragen zum Schutz vor Brandgefahren.<br /><a href="/kontakt">Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie fachkompetent bei der Umsetzung Ihres Projektes.</a><br /></strong></em></p></div>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.ibr-brandschutz.de/brandschutz-umbau-und-sanierung-von-denkmalgeschuetzten-gebaeuden/">Neue Serie: Brandschutz bei Umbau und Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ibr-brandschutz.de">IBR Brandschutz Renckly</a>.</p>
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