Denkmalgeschützte Objekte benötigen ein individuelles Brandschutzkonzept. Wir von IBR haben für mehrere Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser und ein Büro- und Verwaltungsgebäude mit Versammlungsstätte in Pforzheim, Rastatt, Bretten, Mühlacker und Calw individuelle Brandschutzkonzepte im Einklang mit dem Denkmalschutz und den baurechtlichen Anforderungen erarbeitet.
Brandschutz und Denkmalschutz
Bei einer größeren Sanierung bzw. Umbaumaßnahmen oder sogar einer Nutzungsänderung kann der Bestandsschutz bei historischen Gebäuden in Gefahr sein, sodass brandschutztechnische Maßnahmen erarbeitet werden müssen. Allerdings kann man dem historischen Objekt nicht einfach die heutigen Normen und Vorschriften aufzuzwingen, da dadurch der Charakter des Objektes verlorengehen könnte. Vielmehr ist der Brandschutzplaner aufgerufen, einen Nachweis zu erbringen, wie er die Schutzziele gleichwertig umsetzen kann (siehe §73a Absatz 1 der Landesbauordnung Baden-Württemberg). In der Regel geschieht das in Form eines Brandschutzkonzepts.
Die Geschichte des abwehrenden Brandschutzes (also der Brandbekämpfung) lässt sich in Deutschland bis ins Jahr 1447 zurückverfolgen (Feuerordnung in Augsburg). Bald war den Menschen dann wichtig, den vorbeugenden Brandschutz zu verbessern, z. B. durch bauliche Maßnahmen oder die Verwendung anderer Baustoffe. Meist entstanden Brandschutzvorschriften nach größeren Brandereignissen, z. B. legte man Abstände zwischen Gebäuden neu fest oder verbot leicht entflammbare Dachabdeckungen und offene Feuerstellen.
Daraus lässt sich ableiten, dass gegebenenfalls auch bei historischen Gebäuden zum Errichtungszeitpunkt bereits Brandschutzanforderungen bestanden (z. B. harte Bedachung). Diese sind aber nicht mit den heutigen Normen und Vorschriften vergleichbar.
Typische Probleme in denkmalgeschützten Gebäuden
Bei historischen Gebäuden muss der Brandschutz mit dem Baurecht und dem Denkmalschutz in Einklang gebracht werden. Daraus entstehen häufig folgende Spannungsfelder:
Tragende und aussteifende Bauteile (z. B. tragende Wände und Stützen) sind nicht in der relevanten Feuerwiderstandsfähigkeit vorhanden.
Denkmalgeschütze Decken (z. B. Stuckdecken) mit brennbarer Dämmung können nicht in der geforderten Brandschutzqualität nachgerüstet werden.
Wände lassen sich aufgrund von denkmalgeschützten Tapeten brandschutztechnisch nicht nachbessern.
Wände (z. B. Treppenraumwände) liegen nicht in der erforderlichen Feuerwiderstandsfähigkeit bzw. ohne Nachweis der mechanischen Belastbarkeit vor.
Historische Holztreppen bestehen aus brennbaren Baustoffen.
Historische Treppen erfüllen häufig nicht die heutigen Anforderungen, was die Maße betrifft, z. B. muss die Treppenbreite als Rettungsweg auf die größte zu erwartende Personenanzahl ausgelegt sein.
Historische Holztüren bestehen aus brennbaren Baustoffen und sind zudem nicht dicht- und selbstschließend ausgeführt.
Historische Holz-Glas-Elemente als Treppenabschluss bestehen aus brennbaren Baustoffen.
Historische Fenster können aufgrund der vorhandenen Abmessung nicht als Rettungsfenster ertüchtigt werden.
Fehlender zweiter baulicher Rettungsweg (falls dieser in einem Sonderbau vorgeschrieben ist).
Elektrische Leitungen, Rohre (z. B. Abwasser) und Lüftungsrohre sind ohne Schottungen durch Bauteile (z. B. Decken und Wände) verlegt, für die eine Feuerwiderstandsfähigkeit gefordert ist (siehe Bild)
Bild: Mangelhafte Durchführung von brennbaren Leitungen (Kunststoffabwasserrohre) durch eine Decke mit erforderlicher Feuerwiderstandsfähigkeit.