Innere Brandwände sind baurechtlich für die Unterteilung von größeren Gebäuden in Brandabschnitte < 40 m erforderlich. Äußere Brandwände als Gebäudeabschlusswände sind dagegen immer dann erforderlich, wenn baurechtlich geforderte Abstände zur Grundstücksgrenze oder zu bestehenden oder zukünftigen Gebäuden nicht eingehalten werden können. Die erforderlichen Abstände können den jeweiligen Landesbauordnungen entnommen werden.
Zwar genießen rechtmäßig errichtete Objekte mit einer offiziellen Baugenehmigung im Normalfall Bestandsschutz, dies gilt aber nur solange das Objekt nicht wesentlich verändert oder einer anderen Nutzung zugeführt wird. Tritt dieser Tatbestand ein, dann können auch nachträglich Brandschutzanpassungen an bestehenden Gebäuden gefordert werden. Gerade ältere und unter Denkmalschutz stehende Gebäude sind sehr häufig in einer verdichteten Bebauung eingebettet beziehungsweise eng an die Grundstücksgrenze herangebaut, so dass hier beim Erlöschen des Bestandsschutzes (Gründe dafür wurden bereits genannt) gegebenenfalls äußere Brandwände zum Schutz des Nachbarn erforderlich werden können.
Beispiel aus unseren aktuellen Projekten
Die im nachfolgenden Bild dargestellte denkmalgeschützte Scheune aus der frühen Neuzeit sollte im Einvernehmen mit dem Denkmalschutz in ein Mehrfamilienhaus umgebaut werden. Aufgrund der Nutzungsänderung konnte hier kein Bestandsschutz geltend gemacht werden, so dass äußere Brandwände erforderlich waren. Das Nachbargebäude verfügt bereits über eine öffnungslose äußere Brandwand (siehe im Bild rechts). Die zu treffenden Brandschutzmaßnahmen wurden mit dem Architektenbüro, dem Bauherren, der Denkmalschutz- und Baurechtsbehörde abgestimmt und im individuellen Brandschutzkonzept thematisiert sowie in den Brandschutzplänen visualisiert.

Bild: Hintere Ansicht einer denkmalgeschützten Scheune (links im Bild – im bisherigen Zustand vor den Umbaumaßnahmen). Das rechts im Bild dargestellte Mehrfamilienhaus wurde bis an die Grundstücksgrenze herangebaut und besitzt bereits eine Brandwand.
Wir von IBR erstellen Ihnen gerne ein individuelles Brandschutzkonzept oder unterstützen Sie bei der Umsetzung als Fachbauleiter Brandschutz. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne bei der Umsetzung Ihres Projektes oder bei weiteren Fragen.