Im Februar dieses Jahres ist die neue DIN 14095 für die Erstellung von Feuerwehrplänen veröffentlicht worden.
Die wichtigsten Änderungen kurz und bündig:
Es ist jetzt, wie zum Beispiel im Enzkreis schon länger gefordert, ein Sonderplan „Dachaufsicht“ erforderlich.
Für die erforderlichen Farben innerhalb der einzelnen Planarten (wie zum Beispiel befahrbare Flächen im Übersichtplan) wurden. Näherungswerte für RGB- und CMYK-Werte aufgenommen.
Die Art der Pläne und der Planinhalt wurden erneuert.
Die bisher gültige Prüffrist von zwei Jahren durch einen Sachkundigen bleibt weiterhin bestehen.
Hinweis: Bei der Erstellung der Feuerwehrpläne gilt immer die jeweilige Gestaltungsrichtlinie der zuständige Brandschutzdienststelle. Dies muss grundsätzlich vor der Erstellung mit der zuständigen Stelle abgestimmt beziehungsweise erfragt werden.
Wir von IBR unterstützen Sie bei Umsetzung der Feuerwehrpläne nach DIN 14095 oder nach den gültigen Gestaltungsrichtlinien der jeweiligen Brandschutzdienststelle. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne zu diesem Thema.