Viele Personen im Gebäude
Erhöhte Brandgefahr oder wenn im Brandfall mit einer schnellen Brandausbreitung gerechnet werden muss
Beim Vorhandensein von mobilitätseingeschränkten Personen im Gebäude
Große Flächen ohne brandschutztechnische Abtrennung
Diese Punkte muss der Arbeitgeber allesamt in einer Gefährdungsanalyse thematisieren und daraus unter anderem den Anteil der erforderlichen Brandschutzhelfer ableiten. Der Arbeitgeber muss bei der Ermittlung der erforderlichen Anzahl der Brandschutzhelfer aber auch Themen wie Schichtbetrieb oder beispielweise Urlaub und Krankheit berücksichtigen.
Bei Begehung der verschiedensten Betriebe stellen wir leider immer wieder fest, dass die Aufgaben und das relevante Fachwissen der Brandschutzhelfer aber auch der Führungskräfte nicht immer in dem erforderlichen Maße vorhanden sind. Beispielsweise fehlt meist das Fachwissen über den Sinn- und Zweck der unterschiedlichen Feuerlöscher beziehungsweise bei welcher Brandklasse kann welcher Feuerlöscher eingesetzt werden, aber auch die Gefahren wie der Umgang mit Kohledioxid-Feuerlöschern (CO2) sind meist nur sporadisch vorhanden und können im Ernstfall schwerwiegende Folgen für das Unternehmen nach sich ziehen.
Auch der Einsatz eines nicht geeigneten Löschmittels für den jeweiligen Bereich (zum Beispiel die Verwendung eines Pulverlöschers bei einem Kleinbrand in einem wichtigen Schaltschrank einer Maschine) kann ungewollt einen größeren Folgeschaden nach sich ziehen als der Brand selbst. Der feine Pulverstaub verteilt sich überall im Bereich des Brandraumes und das Löschmittel wirkt zudem auf metallischen Oberflächen stark korrosiv, so dass eine unverzügliche und gründliche Reinigung des gesamten Brandraumes erforderlich wird.
Natürlich ist der Einsatz eines Pulverlöschers besser als keinen Feuerlöscher einzusetzen, aber Sie und Ihre Mitarbeiter sollten im Brandfall ohne großes Rätselraten wissen, wo und wann dieser eingesetzt werden kann, um den Schaden für Ihr Unternehmen möglichst in Grenzen zu halten.
Weitere Aufgaben, mit denen sich ein Arbeitgeber auseinandersetzen muss, sind beispielsweise:
Wir von IBR unterstützen Sie bei allen Fragen.
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