Die Nutzung von privaten oder gewerblichen Elektrogeräten nimmt stetig zu, insbesondere im Bereich von Büroarbeitsplätzen. Im Durchschnitt werden 5-10 ortsveränderliche Elektrogeräte pro Arbeitsplatz betrieben. Das Problem dabei: Häufig sind nicht genügend Steckdosen vorhanden oder sie befinden sich zu weit entfernt.
Um alle Geräte anzuschließen, werden oft Mehrfachsteckdosen verwendet. Doch was passiert, wenn die Anzahl der Steckdosen immer noch nicht ausreicht?
Häufig werden dann zwei oder mehr Mehrfachsteckdosen hintereinandergeschaltet. Doch ist das empfehlenswert und welche Gefahren bestehen dabei?
Antwort zur Frage 1:
Mehrfachsteckdosen hintereinanderschalten ist weder im privaten noch im gewerblichen Bereich empfehlenswert.
Antwort zur Frage 2:
Mehrfachsteckdosen sind in der Regel für eine Gesamtleistung von 3000 – 3500 Watt (siehe Typenschild der Mehrfachsteckdose) ausgelegt. Dieser Wert steigt auch nicht an, wenn anstatt einer 3-fach-Steckdose eine mit sechs oder sogar mit 10 Steckplätzen gewählt wird. Grundsätzlich dürfen immer nur so viele Geräte gleichzeitig betrieben werden, dass die maximal zulässige Leistung nicht überschritten wird. Wenn eine Mehrfachsteckdose mit einer zweiten verbunden wird, verteilt sich die Leistungsaufnahme nicht auf beide Leisten gleichmäßig, sondern sammelt sich nur an der ersten Leiste. Die Einzelleistungen der gleichzeitig betriebenen Geräte können sich dabei schnell auf einen Wert addieren, der über dem zulässigen Limit liegt. Der erhöhte Stromfluss kann in der ersten Steckerleiste zu einer erheblichen Erwärmung führen, die das Risiko eines Schwelbrands birgt, der sich unbemerkt zu einem offenen Feuer entwickeln kann (gegebenenfalls ohne, dass die hauseigene Sicherung ausgelöst hat).

Übrigens:
In Deutschland liegt an einer Steckdose (Schuko) eine Spannung von 230 Volt an, die Stromstärke beträgt bis zu 16 Ampere (bei einer Absicherung von 16 A). Dadurch kann eine Steckdose theoretisch eine maximale Leistung von 3680 Watt (Leistung = Spannung x Stromstärke = 230 Volt x 16 Ampere = 3680 Watt) liefern. Wird dieser Wert überschritten, schaltet die Sicherung im Verteilerkasten die Zuleitung zur Steckdose ab (insofern der Stromkreis mit 16 A abgesichert ist). Es ist allerdings zu beachten, dass in einem Stromkreis gegebenenfalls nicht nur eine Steckdose, sondern mehrere und eventuell zusätzlich die Beleuchtung des Raumes betrieben werden. Gerade beim zusätzlichen Einsatz von Mehrfachsteckdosen sollten Sie diesen Punkt unbedingt beachten. Ebenso die Tatsache, dass Steckdosen gegebenenfalls nicht für den Dauerbetrieb der Maximalleistung ausgelegt sind.
Elektrisches Gerät | Richtwert der durchschnittlichen Leistung |
---|---|
Ventilator | 25 – 100 Watt |
Laptop | 50 Watt |
Gefriertruhe | 60 – 200 Watt |
Kühlschrank | 80 – 180 Watt |
Computer (PC) im Betrieb | 100 Watt |
Flachbildschirm | 150 Watt |
Heizlüfter | 250 – 3000 Watt |
Kopierer | 300 – 1500 Watt |
Staubsauger | 400 – 800 Watt |
Wasserkocher | 600 – 2400 Watt |
Backofen | 750 – 3000 Watt |
Mikrowelle | 800 – 1000 Watt |
Kaffeemaschine / Kaffeevollautomat | 800 – 1500 Watt |
Toaster | 800 – 1500 Watt |
Haartrockner / Föhn | 1000 – 2000 Watt |
Waschmaschine | 1000 – 2500 Watt |
Geschirrspülmaschine | 1200 – 2400 Watt |
Wäschetrockner | 2000 – 4000 Watt |
Folgendes sollten Sie beim Betrieb von Mehrfachsteckdosen und Kabeltrommeln beachten:
Große stationäre Geräte wie Waschmaschinen, Wäschetrockner oder Geschirrspüler gehören aufgrund der hohen Leistung nicht an Mehrfachsteckdosen. Auch Küchengeräte wie ein Wasserkocher, eine Kaffeemaschine oder eine Microwelle benötigen eine hohe Leistung und sollten aufgrund dessen direkt an einer eigenen Steckdose angeschlossen werden. Es ist wichtig zu beachten, dass die Nutzung mehrerer Steckverbindungen Ihr Risiko in Bezug auf den Versicherungsschutz erhöhen kann. Laut DIN VDE 0620 ist es nämlich nicht zulässig, ortsveränderliche Mehrfachsteckdosen hintereinander zu schalten. Auch der Verein deutscher Sachversicherer (VDS) stellt in seinem Merkblatt zur Schadensverhütung (siehe VDS 2015) fest, dass dies Art der Nutzung nicht zulässig ist. Wenn Sie dies dennoch tun, besteht also die Gefahr, dass bei einem Brand Ihr Sachversicherer einen daraus resultierenden Schaden nicht übernimmt.