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Externer Brandschutzbeauftragter für Unternehmen und Baustellen

Als externer Brandschutzbeauftragter bieten wir Ihnen im Rahmen einer Stabsfunktion vollumfängliche Unterstützung im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes.

Unsere Leistungen im Detail

Wir organisieren Brandverhütungsbegehungen.

Wir schulen Ihre Mitarbeiter, Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer.

Wir beraten im Hinblick auf und erstellen brandschutzspezifische Arbeitsanweisungen.

Wir beraten rund um, prüfen und erstellen Flucht- und Rettungswegepläne.

Wir unterstützen bei der Umsetzung von baurechtlichen Forderungen sowie Forderungen Ihres Sachversicherers.

Wir sind Experten für die Beurteilung brandgefährlicher Arbeiten.

Wir erstellen eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 und schreiben diese fort.

Wir beraten bei der Ausrüstung von Arbeitsbereichen mit Feuerlöscheinrichtungen nach ASR A2.2.

Wir beraten Sie rund um Feuerwehrpläne, prüfen und erstellen diese in Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle.

Wir sorgen für eine rechtssichere Dokumentation aller Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes.

Beispiele für Brandschutztechnische Mängel

Mangel: Brennbare Materialien sollten nicht direkt an der Außenwand gelagert werden. Bei einem Brand (z. B. durch Brandstiftung) könnte dieser auf das Gebäude (beispielsweise über Fenster) übergreifen.

Wie schnell so etwas passieren kann, können Sie den nachfolgenden Links entnehmen.
Beispiel 1 | Beispiel 2  | Beispiel 3

Mangel: Bei diesem Bild handelt es sich um einen Fluchtweg im Außenbereich eines Gebäudes. Ein solcher Weg ist vom Objektbetreiber ständig freizuhalten (auch von Grünbewuchs).

Mangel: Hydranten auf dem eigenen Gelände müssen dauerhaft für die Feuerwehr nutzbar sein. Hier wurde der Deckel eines Unterflurhydranten bei Belagsarbeiten teilweise verschlossen, sodass dieser nicht mehr zu öffnen war.

Mangel: Mittel zur Brandbekämpfung müssen im Bedarfsfall schnell zum Einsatz kommen. In diesem Fall wurde ein fahrbarer Feuerlöscher angekettet, sodass dieser nicht mehr zügig eingesetzt werden kann.

Mangel: Eine Änderung von Feuerschutzabschlüssen ist nur in engen Grenzen möglich. Bei Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen muss darauf geachtet werden, dass nur zugelassene Bauteile (beispielsweise Drückergarnituren für Feuer- und Rauchschutztüren nach DIN 18273) beim Austausch verwendet werden. Wird dies nicht berücksichtigt (wie im hier vorliegenden Fall), verliert die Brandschutztür formal ihre Zulassung.

Mangel: Zur Vermeidung von Bränden in firmeneigenen Küchen sollten elektrische Geräte wie Mikrowellen, Kaffeemaschinen, Tauchsieder oder Wasserkocher auf feuerbeständigen Unterlagen aufgestellt werden.

Ingenieur­büro für den
vor­beugen­den Brand­schutz

Sven Renckly