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Brandschutzordnungen nach DIN 14096

Die Brandschutzordnung fasst Grundregeln zur Brandverhütung und Verhaltenshinweise für den Brandfall zusammen. Sie stellt also eine Art Hausordnung in Bezug auf den Brandschutz für alle Personen dar, die sich kurzzeitig (wie beispielsweise Besucher oder Handwerker) oder auch länger (wie die Beschäftigten eines Unternehmens) innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes aufhalten.

Brandschutzordnung Teil A stellt einen Aushang ähnlich dem Verhalten im Brandfall auf den Flucht- und Rettungsplänen dar und richtet sich an alle Personen im Gebäude, ersetzt aber nicht den Part innerhalb der Flucht- und Rettungspläne.

Brandschutzordnung Teil B ist ein Leitfaden in Form einer Broschüre in Sachen Brandschutz und richtet sich an alle Personen, die sich nicht nur kurzzeitig im Gebäude aufhalten.

Brandschutzordnung Teil C dient als Handbuch für alle Personen, die im Gebäude Aufgaben des Brandschutzes wahrnehmen, wie zum Beispiel Brandschutzhelfer oder Brandschutzbeauftragte.

Nicht für jedes Objekte ist eine Brandschutzordnung und nicht für alle Objekte in allen Teilen erforderlich.
Beispielsweise wird eine Brandschutzordnung nach der Industriebaurichtlinie Baden-Württemberg bei einer Summe der Grundflächen der Geschosse aller Brandabschnitte/Brandbekämpfungsabschnitte von insgesamt mehr als 2000 m² erforderlich. Bei mehr als 5000 m² hat der Betreiber einen Brandschutzbeauftragten zu stellen.

Allerdings kann die für den Brandschutz zuständige Dienststelle je nach Art, Nutzung, Größe oder vorliegender Gefährdung auch bei anderen Objekten im Rahmen einer Baugenehmigung eine solche Brandschutzordnung zur Auflage machen.

Wir von IBR erstellen in enger Zusammenarbeit mit Ihnen die relevanten Teile der Brandschutzordnung spezifisch für Ihr Objekt.


Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne hierzu.

Unsere Leistungen im Detail

Die Brandschutzordnung in ihren Teilen erstellen wir in enger Zusammenarbeit und in Abstimmung mit dem Betreiber.

Wir ermitteln, welcher Teil der Brandschutzordnung erforderlich ist.

Wir stimmen uns mit der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle ab (falls erforderlich).

Wir kümmern uns um den Aufbau eines Heißerlaubnisverfahrens (falls erforderlich) für feuergefährliche Arbeiten im Betrieb für interne und externe Personen.

Wir führen Begehungen des Objektes durch, um auf Schwachstellen in Sachen Brandschutz aufmerksam zu machen.

Die Brandschutzordnung in allen Teilen muss ständig auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Die DIN 14096 schreibt vor, dass diese mindestens alle zwei Jahre von einer fachkundigen Person geprüft werden muss. Wir übernehmen dies gerne für Sie.

Muster-Brandschutzordnung Teil A als Aushang im Objekt

Beispiele für organisatorische Mängel, die bei Brandschutzbegehungen immer wieder anzutreffen sind

Mangel: Im notwendigen Flur oder Treppenraum dürfen keine Brandlasten gelagert werden. Außerdem dürfen Brandschutz- und Erste-Hilfe-Einrichtungen grundsätzlich nicht verstellt werden.

Mangel: Eine Brandschutztür zwischen zwei Brandabschnitten darf nicht als Lagerfläche versperrt werden.

Mangel: Kabeltrommeln müssen vor der Benutzung aufgrund der Brandgefahr immer komplett abgewickelt werden.

Mangel: Brandschutztüren dürfen auf keinerlei Art manuell (beispielsweise mit einem Keil) offen gehalten werden, da sie dadurch im Brandfall unwirksam sind.

Mangel: Für die Feuerwehr wichtige Bereiche und Einrichtungen (wie beispielsweise ein Hausanschlussraum) dürfen nicht versperrt werden. Außerdem dürfen baurechtlich brennbare Materialien nur unter bestimmten Voraussetzungen an der Fassade gelagert werden.

Mangel: Notausgänge dürfen weder verstellt noch verriegelt werden.

Ingenieur­büro für den
vor­beugen­den Brand­schutz

Sven Renckly