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Berechnungen von benötigten Löscheinheiten

Die Forderungen nach Löscheinrichtungen finden sich in vielen Gesetzen, Vorschriften oder Verordnungen wieder. So schreiben die Landesbauordnungen (z. B. LBO Baden-Württemberg § 15 Absatz 1) vor, dass bauliche Anlagen so anzuordnen und zu errichten sind, dass ein Feuer oder starke Rauchentwicklung nicht entstehen können und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Damit es bei einem Entstehungsbrand also nicht zu einem größeren Schadensereignis kommt, ist es unumgänglich, eine entsprechende Anzahl von Feuerlöschern vorzuhalten.

In Abhängigkeit der Brandklassen, Brandgefahren und der Größe Ihres Objektes beurteilen wir die konkrete Gefährdung und ermitteln die Anzahl der benötigten Feuerlöscher. Sollten wir eine höhere Brandgefährdung feststellen, definieren wir in Abstimmung mit Ihnen weitere Maßnahmen und setzen diese für Sie um.

Sprechen Sie uns an, wir von IBR beraten Sie gerne.

Unsere Leistungen im Detail

Wir legen die vorhandenen Brandklassen fest.

Wir erstellen eine Gefährdungsbeurteilung.

Wir ermitteln die erforderlichen Löscheinheiten nach ASR A 2.2.

Wir legen die Anzahl der benötigten Feuerlöscher fest.

Wir ermitteln den richtigen Standort der Feuerlöscher.

Wir liefern und montieren Feuerlöscher (optional).

Wir liefern und montieren Kennzeichnungsschilder nach DIN EN ISO 7010 (optional).

Beispielauszug Löscheinheitenberechnung

Beispielauszug Löscheinheitenberechnung – Ermittlung der Brandklassen

Beispielauszug Löscheinheitenberechnung – Gefährdungsbeurteilung allgemein

Beispielauszug Löscheinheitenberechnung – Gefährdungsbeurteilung Ergebnis

Beispielauszug Löscheinheitenberechnung – benötigte Löscheinheiten und Festlegung der Grundausstattung

Ingenieur­büro für den
vor­beugen­den Brand­schutz

Sven Renckly